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ARTIKEL 38 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2023

Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht

ARTIKEL 38

Finanzierung des Schulungsrahmens für Richter

Der Schulungsrahmen für Richter wird aus dem Haushalt des Gerichts finanziert.

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023

Gesetzesnummer

20011816

Dokumentnummer

NOR40242187

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