vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 39 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2023

Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht

ARTIKEL 39

Finanzierung des Zentrums

Die Betriebskosten des Zentrums werden aus dem Haushalt des Gerichts finanziert.

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023

Gesetzesnummer

20011816

Dokumentnummer

NOR40242188

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)