ARTIKEL 354
Ermittlungen und Strafverfolgung
Die Behörden der Republik Armenien gewährleisten, dass in bei nationalen Kontrollen oder EU-Kontrollen aufgedeckten Fällen, in denen Betrug, Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten einschließlich Interessenkonflikten vorliegen oder ein entsprechender Verdacht besteht, entsprechende Ermittlungen und Strafverfahren eingeleitet werden. Gegebenenfalls kann das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung die zuständigen Behörden der Republik Armenien dabei unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40260105
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)