Artikel 30
Prozessschritte
Das Monitoring und Berichtswesen hat in folgenden klar voneinander getrennten Prozessschritten zu erfolgen:
- 1. Das Monitoring (Datensammlung, Aufbereitung und Auswertung) erfolgt durch die Gesundheit Österreich GmbH. Die so gewonnenen Daten samt Aufbereitung und Auswertung sind an die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission zur Stellungnahme zu übermitteln.
- 2. Die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission hat handlungsleitende Empfehlungen zu erarbeiten.
- 3. Die Abnahme des Monitoringberichts einschließlich der handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission.
- 4. Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat den Monitoringbericht einschließlich der handlungsleitenden Empfehlungen und der Stellungnahmen an die Landes-Zielsteuerungskommissionen zu übermitteln.
25.11.2013
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