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ARTIKEL 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1983

ARTIKEL 2

Dieses Abkommen befreit die singapurischen Staatsangehörigen und österreichischen Staatsbürger, welche nach Österreich beziehungsweise nach Singapur einreisen, nicht von der Verpflichtung, die geltenden österreichischen beziehungsweise singapurischen Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Fremden einzuhalten.

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