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ARTIKEL 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1983

ARTIKEL 1

Inhaber gültiger österreichischer oder singapurischer Reisepässe dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten.

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