Artikel 26 Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2022

Artikel 26

Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 ist diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg mit 1. September 2022 in Kraft getreten.

Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 am 22. September 2022 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 24 Abs. 3 mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

07.10.2022

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