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Artikel 1 Beistellung von Ressourcen für die United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2015

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

1. Zum Zwecke dieser Vereinbarung sind die in Anhang F angeführten Begriffsbestimmungen anzuwenden.

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