Artikel 1
Begriffsbestimmungen
1. Zum Zwecke dieser Vereinbarung sind die in Anhang F angeführten Begriffsbestimmungen anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
1. Zum Zwecke dieser Vereinbarung sind die in Anhang F angeführten Begriffsbestimmungen anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)