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Artikel 2 Beistellung von Ressourcen für die United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2015

Artikel 2

Artikel 2

Dokumente, aus denen diese Vereinbarung besteht

2.1 Dieses Dokument, einschließlich all seiner Anhänge, bildet die gesamte Vereinbarung (nachfolgend als Vereinbarung bezeichnet) zwischen den Parteien für die Beistellung von Personal, Ausrüstung und Dienstleistungen zur Unterstützung von UNIFIL.

2.2

Anhänge:

 

Anhang A:

Personal

  

1 – Voraussetzungen

  

2 – Rückvergütung

  

3 – Allgemeine Bestimmungen betreffend das Personal

  

Anlage 1 zu Anhang A: Die Ausrüstung des Soldaten – empfohlenes einsatzspezifisches Erfordernis

   
 

Anhang B:

Großgerät, das durch die Regierung bereitgestellt wird

  

1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze

  

2 – Allgemeine Bestimmungen für Großgerät

  

3 – Verifizierung und Kontrollverfahren

  

4 – Transport

  

5 – Nutzungsfaktoren für die Mission

  

6 – Verlust oder Schäden

  

7 – Verlust oder Schäden im Transit

  

8 – Sonderausrüstung

  

9 – Haftung für Schäden an Großgerät, das einem Truppensteller gehört und von einem anderen Truppensteller benützt wird

  

Anlage 1 zu Anhang B – Rückvergütung für Sonderausrüstung

   
 

Anhang C:

Selbsterhaltung, die durch die Regierung bereitgestellt wird

  

1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze

  

2 – Allgemeine Bestimmungen betreffend die Selbsterhaltung

  

3 – Verifizierung und Kontrollverfahren

  

4 – Transport

  

5 – Nutzungsfaktoren für die Mission

  

6 – Verlust oder Schäden

  

Anlage 1 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Verteilung der Zuständigkeiten

  

Anlage 2 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Freizeit- und Betreuungsausrüstung

   
 

Anhang D:

Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Großgerät, das gemäß „Wet“ / „Dry Lease“-Vereinbarungen bereitgestellt wird

 

Anhang E:

Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Kleingerät und Verbrauchsgüter, die im Rahmen der Selbsterhaltung bereitgestellt werden

 

Anhang F:

Begriffsbestimmungen

 

Anhang G:

Richtlinien (Aide-Mémoire) für truppenstellende Länder1

 

Anhang H:

Verhaltensstandards der Vereinten Nationen: Wir sind Personal bei friedenserhaltenden Missionen der Vereinten Nationen

__________________________

1Anhang G ist missionsspezifisch und nicht im gegenständlichen Dokument enthalten. Er wird gesondert verteilt. [Anmerkung: Anhang G wird durch die Vereinten Nationen nicht mehr missionsspezifisch erstellt, sondern es werden stattdessen die Allgemeinen Richtlinien für truppenstellende Länder verwendet. Diese sind in Anhang G wiedergegeben.]

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