Artikel 14
Sprache
Die Korrespondenz zwischen den Parteien und ihren zuständigen Behörden, insbesondere für die Übermittlung von Anfragen und Anträgen, Dokumenten und Aufzeichnungen, erfolgt in Englisch.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013165
Dokumentnummer
NOR40277571
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