Artikel 11
Zusatzvereinbarungen
11. Die Parteien können schriftliche Zusatzvereinbarungen zu dieser Vereinbarung abschließen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Zusatzvereinbarungen
11. Die Parteien können schriftliche Zusatzvereinbarungen zu dieser Vereinbarung abschließen.
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