§ 8
Aufbringung der Förderungsmittel
Die Förderungsmittel zur Finanzierung der Förderungsmaßnahmen gemäß § 5 Z 1 und 2 sind aufzubringen durch:
- 1. vom Land bereitgestellte Mittel
- 2. Zinserträge veranlagter Förderungsmittel
- 3. wegen Nichterfüllung von Auflagen rückgezahlte Mittel
- 4. sonstige Mittel.
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