Art. 1 § 1 Wirtschaftsförderungsfonds-Gesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1991

Artikel I

§ 1.

(1) Zur Förderung der Wirtschaft des Burgenlandes wird der Burgenländische Wirtschaftsförderungsfonds - im folgenden kurz als „Fonds'' bezeichnet - errichtet.

(2) Der Fonds ist ein Verwaltungsfonds; er wird von der Landesregierung verwaltet.

(3) Die Landesregierung hat die Burgenländische Risiko-Kapitalbeteiligungsaktiengesellschaft - im folgenden „Aktiengesellschaft'' genannt - zu gründen und sich dieser bei der Durchführung der Förderungsmaßnahmen zu bedienen.

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