Anlage I
Als Anhalt dienende Kriterien für die Identifizierung von Gebieten
- a) Einzigartigkeit;
- b) Seltenheit;
- c) besondere Bedeutung für Lebensstadien von Arten;
- d) besondere Bedeutung der dort vorkommenden Arten;
- e) Bedeutung für bedrohte, gefährdete oder im Rückgang befindliche Arten oder Lebensräume;
- f) Anfälligkeit, auch gegenüber dem Klimawandel und der Versauerung der Meere;
- g) Zerbrechlichkeit;
- h) Empfindlichkeit;
- i) biologische Vielfalt und Produktivität;
- j) Repräsentativität;
- k) Abhängigkeit;
- l) Naturbelassenheit;
- m) ökologische Konnektivität;
- n) wichtige darin ablaufende ökologische Prozesse;
- o) wirtschaftliche und soziale Faktoren;
- p) kulturelle Faktoren;
- q) kumulative und grenzüberschreitende Auswirkungen;
- r) langsame Erholung und geringe Widerstandsfähigkeit;
- s) Angemessenheit und Durchführbarkeit;
- t) Replikation;
- u) Nachhaltigkeit der Reproduktion;
- v) Vorhandensein von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Schlagworte
Erhaltungsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013164
Dokumentnummer
NOR40277555
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