Klassenweise gestaffeltes In-Kraft-Treten: vgl. Art. III § 2 Abs. 10 Z 3.
Anlage C
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LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES AUFBAUREALGYMNASIUMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der Übergangstufe, aber auch in der
- 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Aufbaugymnasium
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Stufe Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)
Deutsch .... (8) *4) 4 3 3 3 13 (+6) (I)
Erste
lebende
Fremd-
sprache .... (8) *4) 3 3 3 3 12 (+8) (I)
Zweite
lebende
Fremd-
sprache/
Latein *1).. - 4 3 3 3 13 (I)
Griechisch/
Zweite
lebende
Fremd-
sprache
*2) *) ..... - 5 4 3 12 (I)
Geschichte
und
Sozial-
kunde/
Politische
Bildung .... - 1 2 2 2 7 III
Geographie
und
Wirt-
schafts-
kunde ...... - 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik (7) *4) 3 3 3 3 12 (+7) (II)
Biologie
und
Umwelt-
kunde ...... - 2 2 - 2 6 III
Chemie ..... - - - 2 2 4 (III)
Physik ..... - - 2 2 2 6 (III)
Psycho-
logie und
Philo-
sophie ..... - - 2 2 4 III
Informatik . 2 - - - 2 II
Musik- (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)
erziehung ) )
........ ) )
Bild- ) 2 *3) 2 *3) ) +4
nerische ) )
Erziehung ) )
............ (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)
Leibes-
übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände (31) 30 30 32 33 125 (+31)
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahl-
pflicht-
gegen-
stände .... 6 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 131 (+31)
2. Aufbaurealgymnasium
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Stufe Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)
Deutsch .... (8) *4) 4 3 3 3 13 (+6) (I)
Erste
lebende
Fremd-
sprache .... (8) *4) 3 3 3 3 12 (+8) (I)
Zweite
lebende
Fremd-
sprache/
Latein *1).. - 3 3 3 3 12 (I)
Geschichte
und
Sozial-
kunde/
Politische
Bildung .... - 1 2 2 2 7 III
Geographie
und
Wirt-
schafts-
kunde ...... - 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik
**) ........ (7) *4) 4 4 3 3 14 (+7) (II)
Biologie
und
Umwelt-
kunde **) .. - 2 3 -/2 2 7/9 III *5)
Chemie **) . - - - 3 2/3 5/6 (III)
Physik **).. - 2 3 2 2/3 9/10 (III) *6)
Darstellende
Geometrie
**) ........ - - - 2/- 2/- 4/- (II)
Psycho-
logie und
Philo-
sophie ..... - - - 2 2 4 III
Informatik . 2 - - - 2 II
Musik- (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)
erziehung ) )
............ ) )
Bild- ) 2 *3) 2 *3) ) +4
nerische ) )
Erziehung ) )
............ (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)
Leibes-
übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände (31) 32 28 31 32 123 (+31)
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahl-
pflicht-
gegen-
stände .... 8 8
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 131 (+31)
(Anm.: Fußnoten nicht darstellbar)
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:
Übergangsstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die aufgrund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse des Aufbaugymnasiums oder des Aufbaurealgymnasiums geeignet sind, in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik einschließlich der entsprechenden Übungen durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens gemäß den geltenden Lehrplänen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule sowie der Hauptschule für einen erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.
Durch die systematische Vermittlung der Grundlagen einer effektiven Lerntechnik soll vor allem den älteren Schülern eine angemessene Hilfe für die Bewältigung des Lehrstoffes geboten werden.
Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt auch die Bedeutung eines Ausgleiches durch musische Bildung und körperliche Übung zu.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium, mit folgender
Ergänzung:
Vor allem ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen besonderer Einführung und Beratung.
Der Unterricht aus Englisch bringt für manche (ältere) Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache; dies erfordert eine besondere Einstellung auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und auf die Vorbereitung der 5. Klasse.
Lehrstoff:
MATHEMATIK
Je 2 wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen.
5. bis 8. Klasse
GRIECHISCH
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgender Ergänzug: Die Stundensumme in der Oberstufe ist gleich wie in Anlage A, der Unterricht beginnt jedoch erst in der 6. Klasse. Der Lehrstoff ist daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze auf drei Schuljahre zu verteilen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ZWEITE) (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,
Kroatisch)
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgender Ergänzug: Die Stundensumme in der Oberstufe ist gleich wie in Anlage A, der Unterricht beginnt jedoch erst in der 6. Klasse. Der Lehrstoff ist daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze auf drei Schuljahre zu verteilen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
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