Anlage C Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 26.8.2006

Klassenweise gestaffeltes In-Kraft-Treten: vgl. Art. III § 2 Abs. 10 Z 3.

Anlage C

____________

LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES AUFBAUREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der Übergangstufe, aber auch in der

  1. 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Aufbaugymnasium

____________________________________________________________________

aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-

gegenstände Stufe Ober- verpflich-

5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe

____________________________________________________________________

Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)

Deutsch .... (8) *4) 4 3 3 3 13 (+6) (I)

Erste

lebende

Fremd-

sprache .... (8) *4) 3 3 3 3 12 (+8) (I)

Zweite

lebende

Fremd-

sprache/

Latein *1).. - 4 3 3 3 13 (I)

Griechisch/

Zweite

lebende

Fremd-

sprache

*2) *) ..... - 5 4 3 12 (I)

Geschichte

und

Sozial-

kunde/

Politische

Bildung .... - 1 2 2 2 7 III

Geographie

und

Wirt-

schafts-

kunde ...... - 2 1 2 2 7 (III)

Mathematik (7) *4) 3 3 3 3 12 (+7) (II)

Biologie

und

Umwelt-

kunde ...... - 2 2 - 2 6 III

Chemie ..... - - - 2 2 4 (III)

Physik ..... - - 2 2 2 6 (III)

Psycho-

logie und

Philo-

sophie ..... - - 2 2 4 III

Informatik . 2 - - - 2 II

Musik- (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)

erziehung ) )

........ ) )

Bild- ) 2 *3) 2 *3) ) +4

nerische ) )

Erziehung ) )

............ (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)

Leibes-

übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflicht-

gegenstände (31) 30 30 32 33 125 (+31)

--------------------

____________________________________________________________________

bb) Wahl-

pflicht-

gegen-

stände .... 6 6

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 131 (+31)

2. Aufbaurealgymnasium

____________________________________________________________________

aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-

gegenstände Stufe Ober- verpflich-

5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe

____________________________________________________________________

Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)

Deutsch .... (8) *4) 4 3 3 3 13 (+6) (I)

Erste

lebende

Fremd-

sprache .... (8) *4) 3 3 3 3 12 (+8) (I)

Zweite

lebende

Fremd-

sprache/

Latein *1).. - 3 3 3 3 12 (I)

Geschichte

und

Sozial-

kunde/

Politische

Bildung .... - 1 2 2 2 7 III

Geographie

und

Wirt-

schafts-

kunde ...... - 2 1 2 2 7 (III)

Mathematik

**) ........ (7) *4) 4 4 3 3 14 (+7) (II)

Biologie

und

Umwelt-

kunde **) .. - 2 3 -/2 2 7/9 III *5)

Chemie **) . - - - 3 2/3 5/6 (III)

Physik **).. - 2 3 2 2/3 9/10 (III) *6)

Darstellende

Geometrie

**) ........ - - - 2/- 2/- 4/- (II)

Psycho-

logie und

Philo-

sophie ..... - - - 2 2 4 III

Informatik . 2 - - - 2 II

Musik- (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)

erziehung ) )

............ ) )

Bild- ) 2 *3) 2 *3) ) +4

nerische ) )

Erziehung ) )

............ (2) 2 1) 3) (+2) (IVa)

Leibes-

übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflicht-

gegenstände (31) 32 28 31 32 123 (+31)

--------------------

____________________________________________________________________

bb) Wahl-

pflicht-

gegen-

stände .... 8 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 131 (+31)

(Anm.: Fußnoten nicht darstellbar)

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die aufgrund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse des Aufbaugymnasiums oder des Aufbaurealgymnasiums geeignet sind, in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik einschließlich der entsprechenden Übungen durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens gemäß den geltenden Lehrplänen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule sowie der Hauptschule für einen erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

Durch die systematische Vermittlung der Grundlagen einer effektiven Lerntechnik soll vor allem den älteren Schülern eine angemessene Hilfe für die Bewältigung des Lehrstoffes geboten werden.

Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt auch die Bedeutung eines Ausgleiches durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium, mit folgender

Ergänzung:

Vor allem ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen besonderer Einführung und Beratung.

Der Unterricht aus Englisch bringt für manche (ältere) Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache; dies erfordert eine besondere Einstellung auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und auf die Vorbereitung der 5. Klasse.

Lehrstoff:

MATHEMATIK

Je 2 wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen.

5. bis 8. Klasse

GRIECHISCH

Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgender Ergänzug: Die Stundensumme in der Oberstufe ist gleich wie in Anlage A, der Unterricht beginnt jedoch erst in der 6. Klasse. Der Lehrstoff ist daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze auf drei Schuljahre zu verteilen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ZWEITE) (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,

Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgender Ergänzug: Die Stundensumme in der Oberstufe ist gleich wie in Anlage A, der Unterricht beginnt jedoch erst in der 6. Klasse. Der Lehrstoff ist daher unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze auf drei Schuljahre zu verteilen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.

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