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Anlage 2 Rahmenabkommen EU - Korea

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2014

Anlage 2

EINSEITIGE ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN UNION ZU ARTIKEL 12

Die Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten und die Bevollmächtigten der Republik Korea nehmen die folgende einseitige Erklärung zur Kenntnis:

Die Europäische Union erklärt, dass die Mitgliedstaaten nur soweit nach Artikel 12 verpflichtet sind, wie sie sich diesen Prinzipien des verantwortungsvollen Regierens im Steuerbereich auf Ebene der Europäischen Union unterworfen haben.

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