Anlage 1
(Übersetzung.)
Österreichische Gesandtschaft.
Nr. 1060/A.
Ankara, den 12. Juli 1933.
Herr Minister!
Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich einverstanden ist, die Entwicklung des österreichisch-türkischen Handels nach dem Grundsatze der ausgeglichenen Handelsbilanz gemäß den folgenden Bestimmungen zu fördern:
(Anm.: es folgen die Artikel 1 bis 12)
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Bischoff m. p.
Seiner Exzellenz
Sükrü Kaya Bey,
Minister des Innern und Minister des Äußern a. i.,
Ankara.
Türkische Republik.
Ministerium des Äußern.
Z. 39437/16.
Ankara, den 12. Juli 1933.
Herr Geschäftsträger!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der Türkischen Republik einverstanden ist, die Entwicklung des türkisch-österreichischen Handels nach dem Grundsatz der ausgeglichenen Zahlungsbilanz gemäß den folgenden Bestimmungen zu fördern:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 12)
Genehmigen Sie, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für den Minister des Äußern:
Der türkische Botschafter:
Generalsekretär
M. Numan m. p.
Herrn Norbert Bischoff,
österreichischen Geschäftsträger,
Ankara.
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