Anlage 1 AP-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2007

Anlage 1

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht

Als Bankprüfer der (des) ................................ (Firma des

Kreditinstituts) ...................... übermittle(n) ich (wir) über

das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß § 11 BWG/gemäß § 13 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Name, Telefonnummer und e-mail Adresse des Sachbearbeiters:

Zur Prüfung nach § 63 Abs. 4 und 6 des Bankwesengesetzes habe(n)

ich (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:

Prüfungsdauer (in Personentagen): ...........................

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Kreditinstituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil I bis VI der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder.

(Datum)

(Bankprüfer)

(Anm.: Tabellen (Teil I-V) nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 269/2007

Teil VI

  1. 1. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden
  1. a) Erläuterungen zur etwaigen Umwertung von Wertpapieren
  2. b) Beträge der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen sowie etwaiger Über- oder Unterdeckungen
  3. c) Betrag der Pauschalvorsorge für nicht erkennbare Kreditausfälle
  4. d) Andere Erläuterungen zur Bewertung
  1. 2. Beurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 2 Z 34 BWG) und Rohstoffpositionen, soweit diese Risiken nicht durch das Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch abgedeckt sind
  2. 3. Beurteilung des Informations- und Controllingsystems
  3. 4. Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach § 22 Abs. 8 BWG sowie der Erfüllung der von der FMA mit Verordnung erlassenen Bedingungen für die Anwendung von vertraglichen Netting-Vereinbarungen bzw. Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach § 22 Abs.6c BWG sowie zur Erfüllung der Bedingungen des §22 Abs.6b BWG für Netting-Vereinbarungen in der Fassung BGBl. I Nr. 48/2006 (bei Anwendung des § 103e Z 7 BWG).
  4. 5. Erläuterung der Methoden und Annahmen zur Risikoermittlung gemäß der Aufstellung in Teil V je Risikoart
  5. 6. Erläuterung der Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikobetrags unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften
  6. 7. Erläuterungen zum Kapital, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, gemäß § 39a Abs. 1 BWG in Bezug auf:
  1. a. Höhe;
  2. b. Zusammensetzung;
  3. c. Verteilung, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder, Tochtergesellschaften und Risikoarten
  1. 8. Erläuterungen zur Ausübung der in § 24a Abs. 3 und 4 BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut
  2. 9. Erläuterungen zur Ausübung der in § 24b BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut
  3. 10. Erläuterung zur Ausübung des § 26 Abs. 3 und 5 BWG
  4. 11. Erläuterungen, welche schwerwiegenden Umstände dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans gemäß § 63a Abs. 3 BWG zur Kenntnis gebracht wurden"

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