Anlage AP-VO

Alte FassungIn Kraft seit 24.6.2010

Das Deckblatt ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2010 enden. (vgl. § 5 Abs. 8).

Anlage

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)

(Anm.: Deckblatt der Anlage)

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht

Als Bankprüfer der (des) …………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß § 11 BWG/gemäß § 13 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Name, Telefonnummer und e-mail Adresse des Sachbearbeiters:

Zur Prüfung nach § 63 Abs. 4 und 6 des Bankwesengesetzes habe(n) ich (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:

Prüfungsdauer (in Personentagen): …………………………………………………………..............

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Kreditinstituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil I bis VI der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder.

(Datum)

 

(Bankprüfer)

Zusatzdokumente: BGBl. II Nr. 336/2009 Anlage 

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