Anlage 16 Bgld. Vergabegesetz 2001 - LVergG

Alte FassungIn Kraft seit 21.8.2001

Anlage 16

Anhang XVI

Zusätzliche Angaben gemäß § 116 Abs. 2 Z 3 über Aufträge,

bei denen der Aufruf zum Wettbewerb durch eine

regelmäßige Bekanntmachung erfolgt

  1. 1. Name und Anschrift (e-mail Adresse) des Auftraggebers.
  2. 2. Art des Auftrages: Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen.
  3. 3. Art und Menge der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, einschließlich etwaiger Optionen auf zusätzliche Aufträge, und der gegebenenfalls veranschlagten Frist für die Inanspruchnahme dieser Option; bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen Art und Menge und gegebenenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrages sein sollen.
  4. 4. Art des Vergabeverfahrens (nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
  5. 5. (Gegebenenfalls) Zeitpunkt, zu dem bei Lieferaufträgen die Lieferung bzw. bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen die Bauarbeiten oder Dienstleistungen beginnen bzw. abgeschlossen werden.
  1. 6. a) Name und Anschrift der Stelle, die den Zuschlag erteilt bzw. bei der die Ausschreibungsunterlagen und sonstige zusätzliche Unterlagen und Auskünfte angefordert werden können.
  2. b) (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  3. 7. a) Letzter Tag für die Vorlage des Antrages auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  4. b) Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  1. 8. (Gegebenenfalls) Sicherungsmittel (finanzielle Garantien), die verlangt werden.
  2. 9. Alle Anforderungen an den Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
  3. 10. Sonstige Angaben, die vom Unternehmer verlangt werden.

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