Anlage 16 Bgld. Tierschutzverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 12.2.2003

Anlage 16

Anhang 16

Zu § 46

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DAS HALTEN VON SCHILDKRÖTEN,
KROKODILEN, CHAMÄLEONS SOWIE ECHSEN UND SCHLANGEN

A) Mindestanforderungen für das Halten von Schildkröten

Die Haltung von Schildkröten hat sich am biologischen Rhythmus der Wildform zu orientieren. Arten, die eine Winterruhe oder einen Trockenschlaf halten, sind durch entsprechendes Temperatur- und Fütterungsmanagement auf diese Inaktivitätsphase vorzubereiten.

  1. 1. Landschildkröten
  1. a) Direkte Freilandhaltung von Landschildkröten ist nur bei der Art entsprechenden Temperaturen zulässig.
  2. b) Zimmer- und Freilandterrarien müssen so dimensioniert sein, dass sich die darin gehaltenen Tiere ausreichend bewegen können. Für kleinere Landschildkröten hat die Mindestfläche für ein bis zwei Tiere 2 m2 (0,5 m2 für jedes weitere Tier) zu betragen.

    Für mittelgroße Landschildkröten hat die Grundfläche für ein bis zwei Tiere 3 m2 (1 m2 für jedes weitere Tier) und für größere Landschildkröten für ein bis zwei Tiere 6 m2 (2 m2 für jedes weitere Tier) zu betragen.

    Riesenschildkröten dürfen nur in Terrarien gehalten werden, deren Bodenfläche mindestens 40 m2 beträgt.

  1. c) Terrarien sind mit einer mindestens 5 cm hohen Schicht aus Sand und Erdgemisch zu füllen. Für die Tiere sind Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten einzurichten, die es den Tieren gestatten, sich zur Gänze darin zurückzuziehen.
  2. d) Die Zimmerterrarien müssen beheizbar sein. Die Temperatur in einem Zimmerterrarium muss der Art der gehaltenen Schildkröten entsprechen. Ein lokal über die Umgebungstemperatur hinaus erwärmter Platz muss für die Schildkröte erreichbar sein. Die Temperatur muss mindestens 20°C betragen.

    Zimmerterrarien müssen beleuchtet werden, die Qualität des Lichtes hat tageslichtähnlich zu sein.

  1. e) Terrarien müssen gut durchlüftbar sein.
  2. f) Freilandterrarien müssen über beheizbare Schutzhütten verfügen. Ist der Unterstand nicht beheizbar, sind Zimmerterrarien für die Unterbringung an klimatisch ungünstigen Tagen vorzusehen.
  1. 2. Zum Teil terrestrisch lebende Sumpfschildkröten
  1. a) Schildkröten, die sowohl am Land als auch im Wasser leben, müssen in einem Aquaterrarium mit einem angemessen großen Landteil gehalten werden. Das Wasservolumen muss mindestens 0,5 m3 für ein Tier und weitere 0,3 m3 für jedes weitere Tier betragen.
  2. b) Die Wassertemperatur und die Lufttemperatur müssen den Bedürfnissen der im Terrarium gehaltenen Schildkröte entsprechen. Ein lokal über die Umgebungstemperatur hinaus erwärmter Platz muss für die Schildkröte erreichbar sein. Die Temperatur des Wassers und der Luft muss mindestens 20° C betragen.
  1. 3. Sumpf- und Wasserschildkröten

    Große Sumpf- bzw. Wasserschildkröten sind in Terrarien mit einem Wasservolumen von mindestens 1 m3 zu halten. Die Wassertemperatur darf 20° C nicht unterschreiten. Kleinere Arten können in Terrarien mit mindestens 0,4 m3 gehalten werden. Meeresschildkröten benötigen Bassins mit mindestens 50 m3 Wasser.

B) Mindestanforderungen für das Halten von Krokodilen

  1. 1. Die Haltung von Krokodilen hat in ausbruchsicheren Anlagen, gegliedert in einen Landteil und in einen Wasserteil, zu erfolgen.

    Für Jungtiere bis 130 cm hat der Landteil 2 m2 der Wasserteil 3 m2 zu betragen. Für jedes weitere Tier ist die Anlage um 1 m2 Landteil und 1,5 m2 Wasserteil zu vergrößern. Für adulte Tiere hat der Landteil für kleinere Arten (zB Glattstirnkaiman, Stumpfkrokodil) mindestens 3 m2, für größere Arten (zB Alligatoren, Nilkrokodile, Gaviale) mindestens 15 m2 zu betragen. Der Wasserteil darf 6 m2 (kleinere Arten) bzw. 25 m2 (größere Arten) nicht unterschreiten.

  1. 2. Der Landteil muss so strukturiert und beschaffen sein, dass die Tiere darin graben können. Die Wassertiefe muss so bemessen sein, dass die Tiere auch tatsächlich abtauchen können.
  2. 3. Die Luft- und Wassertemperatur der Anlage muss der Art des gehaltenen Krokodils entsprechen. Die Wassertemperatur muss mindestens 25° C betragen.
  3. 4. Die Luftfeuchtigkeit im Terrarium muss mindestens 50 % betragen.
  4. 5. Das verwendete Licht muss dem Tageslicht entsprechen.

C) Mindestanforderungen für das Halten von Chamäleons

Die Haltung hat sich an der biologischen Charakteristik der Wildform zu orientieren. Arten, die eine Winter- oder Trockenruhe halten, sind durch entsprechendes Temperatur- und Fütterungsmanagement auf diese Inaktivitätsphase vorzubereiten.

  1. 1. Chamäleons dürfen in Zimmerterrarien, Freilandterrarien und, unter Berücksichtigung der Biologie der betreffenden Chamäleongattung, auch zeitweise frei im Zimmer gehalten werden.
  2. 2. Zimmer- und Freilandterrarien müssen so dimensioniert sein, dass sich die darin gehaltenen Tiere ausreichend bewegen können. Erdchamäleons benötigen eine Grundfläche von mindestens 0,15 m2, größere, baumbewohnende Chamäleons zwischen 0,2 und 0,6 m2 bei Einzelhaltung.
  3. 3. Terrarien für Tiere, die in feuchttropischen Klimazonen leben, müssen mindestens 70 % Luftfeuchtigkeit gewährleisten, Trockenterrarien müssen über Lüftungsöffnungen verfügen, die sicherstellen, dass überschüssige Feuchtigkeit innerhalb kurzer Zeit verdunsten kann.
  4. 4. Je nach Chamäleonart hat der Bodengrund aus Sand, Torf, Steinen, Laub und Moospolstern zu bestehen. Jedes Terrarium hat über Klettermöglichkeiten zu verfügen. Äste müssen stabil montiert sein und müssen das Mehrfache des Chamäleongewichtes aushalten.
  5. 5. Terrarien müssen beheizbar sein. Je nach Art der Tiere muss die Temperatur während der Belichtungsphase zwischen 23° C und 35° C und während der Dunkelphase 16° C bis 24° C betragen.
  6. 6. Zimmerterrarien müssen beleuchtet werden; die Qualität des Lichtes muss tageslichtähnlich sein.

D) Mindestanforderungen für das Halten von Echsen und Schlangen

Unter Echsen der lit. D sind Reptilien der Familien Geckos, Agamen, Leguane, Skinke, Schildechsen, Schienenechsen und Warane zu verstehen.

  1. 1. Allgemeine Anforderungen
  1. a) Das Halten von Echsen und Schlangen hat in Terrarien zu erfolgen. Die Terrarien müssen so dimensioniert sein, dass sich die darin gehaltenen Tiere unter Berücksichtigung der artspezifischen Lebensweise ausreichend bewegen können.
  2. b) Als Bodenfülle sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Art Sand, Torf, Erde, Laub, Kies, Steine und Rindenstücke zu verwenden. Insbesondere bei bodenlebenden Arten ist sicherzustellen, dass die Bodenfülle nicht aus scharfkantigem Material besteht und so hoch ist, dass sich die Tiere zur Gänze eingraben können.
  3. c) Terrarien müssen beheizbar sein. Ein lokal über die Umgebungstemperatur hinaus erwärmter Platz muss verfügbar sein.
  4. d) Die Terrarien müssen gut durchlüftbar sein.
  5. e) Terrarien müssen beleuchtbar sein. Die Qualität des Lichtes muss tageslichtähnlich sein.
  6. f) Je nach der biologischen Charakteristik der jeweiligen Art ist das Terrarium mit Ästen, Rindenstücken, Steinen, Wasserbecken und Versteckmöglichkeiten zu strukturieren. Die Gestaltung des Versteckplatzes hat sich nach den thigmotaktischen Bedürfnissen der Tiere zu richten.
  7. g) Tiere, die eine Winterruhe oder einen Trockenschlaf halten, sind durch ein entsprechendes Temperatur- und Fütterungsmanagement auf diese Inaktivitätsphase vorzubereiten.
  1. 2. Besondere Anforderungen für die Größe von Terrarien
  1. a) Die Terrariengrundfläche hat für bis zu zwei Echsen mit einer Körperlänge inklusive Schwanz

    bis zu 50 cm 0,5 m2

    bis 100 cm 1,5 m2

    über 100 cm mindestens 2 m2

    zu betragen. Für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um mindestens 20 % zu vergrößern.

  1. b) Die Terrariengrundfläche hat für bis zu zwei Schlangen mit einer Gesamtlänge

    bis 1 m 0,5 m2

    bis 2 m 1,2 m2

    bis 4 m 2,0 m2

    über 4 m mindestens 3 m2

    zu betragen. Für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um mindestens 20 % zu vergrößern.

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