Anhang 5 PSASV

Alte FassungIn Kraft seit 17.3.2009

Anhang 5

zu § 6 Abs. 5

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen

(Stand: 28. Jänner 2009)

(Anm.: Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. II Nr. 72/2009 verwiesen.)

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)