§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 261/2001
Inkrafttretensdatum
25.11.2001
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 261/2001 (NR: GP XXI RV 519 AB 707 S. 75 . BR: AB 6427 S. 679 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. Juli 2001 bzw. am 26. September 2001 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 25. November 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS HASCHEMITISCHE KÖNIGREICH JORDANIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)