§ 98a K-LVBG 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Abschnitt Va
Bestimmungen für Lehrer des Kärntner Landeskonservatoriums und der Musikschulen des Landes Kärnten, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2006 begonnen hat

§ 98a

§§ 99 bis 103 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der §§ 99 bis 103 schließt die Anwendung des § 82a aus.

03.12.2019

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