Abschnitt Va
Bestimmungen für Lehrer der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik und der Musikschulen des Landes Kärnten, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2006 begonnen hat
§ 98a
§§ 99 bis 103 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der §§ 99 bis 103 schließt die Anwendung des § 82a aus.
25.11.2021
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