§ 98a Bgld. BSchG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 28.3.2024

LGBl Nr. 16/2024

§ 98a

Umsetzungshinweise

Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

  1. 1. Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 183 vom 29.06.1989 S. 1,
  2. 2. Richtlinie 2021/1883/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangenhörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021 S. 1.

02.04.2024

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