§ 85e
Die Mitglieder der Berufungssenate nach § 85c haben Anspruch auf Ersatz der im Rahmen ihrer Funktionsausübung anfallenden Reiseauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschrift des Bundes.
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§ 85e
Die Mitglieder der Berufungssenate nach § 85c haben Anspruch auf Ersatz der im Rahmen ihrer Funktionsausübung anfallenden Reiseauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschrift des Bundes.
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