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§ 7 Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2025

Theoretische Ausbildung

§ 7.

(1) Die theoretische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:

  1. 1. der Absolvierung des Universitätslehrgangs Public Auditing (im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) sowie
  2. 2. der Absolvierung des Moduls Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.

(2) Der Universitätslehrgang Public Auditing gemäß Abs. 1 Z 1 vermittelt eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle. Er dauert drei Semester und umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf folgende Module:

Modul

ECTS-Punkte

Stellung und Funktion der öffentlichen Finanzkontrolle

2,0

Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle

4,0

Datenanalyse und Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Finanzkontrolle

4,0

Prüfung des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte

8,0

Prüfungsrelevante Aspekte des IKS/Compliance/Wertemanagement

3,0

Prüfungsrelevante Aspekte im Prozess- und Projektmanagement

3,0

Public Management

2,0

Rechtliche Grundlagen in der öffentlichen Finanzkontrolle

5,0

Grundlagen des Finanzmanagements

5,0

Soft Skills in der öffentlichen Finanzkontrolle

5,0

Schreiben von Prüfberichten

2,0

Grundlagen der Ethik im Prüfungsprozess

2,0

Praxisprojekt

10,0

Projektarbeit

5,0

Summe

60,0

  

(3) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 1 bis 6 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 1 bis 4 haben den Basislehrgang für v2 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

Fach

Unterrichtseinheiten

Einführung

8

Grundzüge des Verfassungsrechts

16

Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht

12

Grundlagen des Unionsrechts

12

Dienstrecht und Compliance

16

Haushaltsrecht

16

Summe

80

  

(4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3 haben den Basislehrgang für v3 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

Fach

Unterrichtseinheiten

Einführung

8

Grundzüge des Verfassungsrechts

24

Erfolgreiche Arbeit im Team

8

Dienstrecht und Compliance

12

Der öffentliche Haushalt

12

Summe

64

  

(5) Die theoretische Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 und A5 bzw. v4 setzt sich zusammen aus:

  1. 1. der Teilnahme am Modul Grundzüge des Haushalts- und Vergaberechts in der Praxis (im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof sowie
  2. 2. der Teilnahme am Modul Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.

Schlagworte

Prüfungsstandard, Verwendungsgruppe, Dienstrecht, Prozessmanagement, Haushaltsrecht

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2025

Gesetzesnummer

20012647

Dokumentnummer

NOR40271151

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