§ 7 Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes

Alte FassungIn Kraft seit 17.7.2024

Theoretische Ausbildung

§ 7.

(1) Die theoretische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:

  1. 1. der Absolvierung des Universitätslehrgangs Public Auditing (im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) sowie
  2. 2. der Absolvierung des Moduls Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.

(2) Der Universitätslehrgang Public Auditing gemäß Abs. 1 Z 1 vermittelt eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle. Er dauert drei Semester und umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf folgende Module:

Modul

ECTS-Punkte

Stellung und Funktion in der öffentlichen Finanzkontrolle

1,5

Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle I

1,5

Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle II

3,0

Erhebungsmethoden in der öffentlichen Finanzkontrolle

3,0

Prüfung des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte

8,0

Prüfungsrelevante Aspekte des IKS/Compliance/Wertemanagement

3,0

Prüfungsrelevante Aspekte im Prozess- und Projektmanagement

3,0

Public Management

3,0

Rechtliche Grundlagen in der öffentlichen Finanzkontrolle

5,0

Grundlagen des Finanzmanagements

5,0

Management Skills in der öffentlichen Finanzkontrolle

6,0

Evidence-based reporting

1,5

Grundlagen der Ethik im Prüfungsprozess

1,5

Praxisprojekt

10,0

Projektarbeit

5,0

Summe

60,0

  

(3) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 1 bis 6 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 1 bis 4 haben den Basislehrgang für v2 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

Fach

Unterrichtseinheiten

Einführung

8

Grundzüge des Verfassungsrechts

16

Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht

12

Grundlagen des Unionsrechts

12

Dienstrecht und Compliance

16

Haushaltsrecht

16

Summe

80

  

(4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3 haben den Basislehrgang für v3 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

Fach

Unterrichtseinheiten

Einführung

8

Grundzüge des Verfassungsrechts

24

Erfolgreiche Arbeit im Team

8

Dienstrecht und Compliance

12

Der öffentliche Haushalt

12

Summe

64

  

(5) Die theoretische Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 und A5 bzw. v4 setzt sich zusammen aus:

  1. 1. der Teilnahme am Modul Grundzüge des Haushalts- und Vergaberechts in der Praxis (im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof sowie
  2. 2. der Teilnahme am Modul Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.

Schlagworte

Prüfungsstandard, Verwendungsgruppe, Dienstrecht, Prozessmanagement, Haushaltsrecht

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2025

Gesetzesnummer

20012647

Dokumentnummer

NOR40263801

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