§ 3 ZustellFormV

Alte FassungIn Kraft seit 29.12.1999

§ 3.

(1) Die in § 1 vorgesehenen Formulare können auch in anderen Formaten verwendet werden.

(2) Zum Zweck der automationsunterstützten Handhabung der Verfahrensvorschriften können an Stelle der Formulare 3/1 und 4/1 die Formulare 3/2 und 4/2 verwendet werden.

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