§ 3 ZustellFormV

Alte FassungIn Kraft seit 09.5.2008

§ 3.

(1) Die in § 1 vorgesehenen Formulare können auch in anderen Formaten verwendet werden.

(2) In den Formularen 3/3 und 4/3 ist in den mit „< >“ gekennzeichneten Feldern die jeweils zutreffende Ausprägung der Information einzusetzen.

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