vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 WeinG – KontrollV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.4.2010

Österreichischer Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung

§ 3

(1) Die Zertifizierung von Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung wird im Sinn von Art. 63 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 durch die gemäß § 8 Abs. 4 Weingesetz 2009 zuständigen Behörden gewährleistet.

(2) Bei diesen Weinen können gemäß Art. 63 Abs. 3 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 organoleptische sowie analytische Untersuchungen vorgenommen werden. Die Zertifizierung erfolgt gemäß Unterabsatz 4 lit. b dieser Verordnung anhand von Stichproben.

(3) Die Anerkennung der Erzeuger von Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung erfolgt im Sinn von Art. 63 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 durch die Vergabe der Betriebsnummer insbesondere nach Vorlage der Erntemeldung, aus der die Erzeugung dieser Weine hervorgeht.

(4) Die Bundeskellereiinspektion hat im Sinn von Art. 63 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 durch interne Verwaltungsvorschriften zur Kontrolle von Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung die Anwendung von Titel V der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handelns mit Drittländern, des Produktionspotenziales und der Kontrollen im Weinsektor, ABl. Nr. L 170 vom 30.06.2008, S.1, sowie die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 mit Durchführungs­bestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbauerzeugnis­kategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen, ABl. Nr. L 193 vom 24.07.2009, S.1, sicherzustellen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte