Einteilung des Studienjahres
§ 36.
Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Das Hochschulkollegium hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen.
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2021
Gesetzesnummer
20004626
Dokumentnummer
NOR40196572
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)