§ 35 WTBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2005

Mündlicher Prüfungsteil

§ 35.

Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

  1. 1. Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder, insbesondere in Hinblick auf die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer,
  2. 2. Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts, insbesondere ausreichende Kenntnisse der für die Abschlussprüfung relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
  3. 3. Rechnungslegung, insbesondere
  1. a) Sonderfragen des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse und der Inhalt des Lageberichtes,
  2. b) Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
  3. c) Konzernrechnungslegung,
  4. d) Sonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
  5. e) Organisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
  6. f) Grundzüge der Sonderrechnungslegungsvorschriften und
  7. g) internationale Rechnungslegungsstandards,
  1. 4. Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
  1. a) Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
  2. b) Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle) und Risikomanagement,
  3. c) Planungsrechnungen,
  4. d) Finanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
  5. e) betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
  6. f) Betriebsanalyse und
  7. g) Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche,
  1. 5. Rechtslehre, insbesondere
  1. a) Grundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
  2. b) Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
  3. c) besondere Kenntnisse im Insolvenzrecht,
  4. d) Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
  5. e) Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit dem Schwerpunkt Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts,
  6. f) ausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts und
  7. g) besondere Kenntnisse der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften und der Stiftungen und Corporate Governance,
  1. 6. Abschlussprüfung, insbesondere
  1. a) Abschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Z 3 aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung,
  2. b) internationale Prüfungsgrundsätze,
  3. c) Prüfung von internen Kontrollsystemen,
  4. d) Prüfung der EDV-Anwendung in der Rechnungslegung,
  5. e) Prüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware und
  6. f) Grundzüge der Statistik, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant ist,
  1. 7. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind, und
  2. 8. Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts (einschließlich des Börserechts) und Devisenrechts.

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