§ 35 WTBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1999

Mündlicher Prüfungsteil

§ 35

§ 35. Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

  1. 1. Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf prüfende Tätigkeiten,
  2. 2. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, insbesondere
  1. a) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, Jahresabschluß und Lagebericht,
  2. b) Konzernabschluß und Konzernlagebericht,
  3. c) Grundzüge der Sonderrechnungslegungsvorschriften für bestimmte Unternehmensformen, insbesondere Banken und Versicherungen,
  4. d) Sonderbilanzen im Hinblick auf Verschmelzungen, Umwandlungen und Einbringungen unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften,
  5. e) Abschluß- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter lit. a bis d aufgezählten Bereiche,
  6. f) Prüfung von internen Kontrollsystemen und Prüfung der EDV-Anwendung in der Rechnungslegung und
  7. g) Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche,
  1. 3. Betriebswirtschaft, insbesondere
  1. a) Rechnungswesen (insbesondere Kostenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Kennzahlen und Kennzahlensysteme), Investitionsrechnung und Finanzierung und Grundzüge der Statistik,
  2. b) Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme, Datenverarbeitung und interne Kontrolle),
  3. c) Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen und
  4. d) Abfassen von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Rechnungslegung,
  1. 4. Abgabenrecht, insbesondere
  1. a) besondere Kenntnisse des Umgründungssteuerrechts und
  2. b) besondere Kenntnisse des internationalen Steuerrechts,
  1. 5. allgemeine Rechtslehre, insbesondere
  1. a) allgemeines Handelsrecht, Recht der Gesellschaften, Genossenschaftsrecht und Arbeits- und Sozialrecht,
  2. b) Aktienrecht und Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  3. c) allgemeines und besonderes Schuldrecht und Sachen- und Grundbuchsrecht,
  4. d) Insolvenzrecht,
  5. e) Grundzüge des Verfassungs- und des allgemeinen Verwaltungsrechts,
  6. f) Vorschriften über das Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof und
  7. g) Grundzüge des Urheber-, Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Kartellrechts und
  1. 6. Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts (einschließlich des Börserechts) und Devisenrechts.

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