Mündlicher Prüfungsteil
§ 35
§ 35. Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:
- 1. Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf prüfende Tätigkeiten,
- 2. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, insbesondere
- a) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, Jahresabschluß und Lagebericht,
- b) Konzernabschluß und Konzernlagebericht,
- c) Grundzüge der Sonderrechnungslegungsvorschriften für bestimmte Unternehmensformen, insbesondere Banken und Versicherungen,
- d) Sonderbilanzen im Hinblick auf Verschmelzungen, Umwandlungen und Einbringungen unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften,
- e) Abschluß- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter lit. a bis d aufgezählten Bereiche,
- f) Prüfung von internen Kontrollsystemen und Prüfung der EDV-Anwendung in der Rechnungslegung und
- g) Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche,
- 3. Betriebswirtschaft, insbesondere
- a) Rechnungswesen (insbesondere Kostenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Kennzahlen und Kennzahlensysteme), Investitionsrechnung und Finanzierung und Grundzüge der Statistik,
- b) Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme, Datenverarbeitung und interne Kontrolle),
- c) Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen und
- d) Abfassen von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Rechnungslegung,
- 4. Abgabenrecht, insbesondere
- a) besondere Kenntnisse des Umgründungssteuerrechts und
- b) besondere Kenntnisse des internationalen Steuerrechts,
- 5. allgemeine Rechtslehre, insbesondere
- a) allgemeines Handelsrecht, Recht der Gesellschaften, Genossenschaftsrecht und Arbeits- und Sozialrecht,
- b) Aktienrecht und Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- c) allgemeines und besonderes Schuldrecht und Sachen- und Grundbuchsrecht,
- d) Insolvenzrecht,
- e) Grundzüge des Verfassungs- und des allgemeinen Verwaltungsrechts,
- f) Vorschriften über das Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof und
- g) Grundzüge des Urheber-, Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Kartellrechts und
- 6. Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts (einschließlich des Börserechts) und Devisenrechts.
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