IV. Abschnitt
Psychosoziale Wohnbetreuung
§ 30a
Begriff
Psychosoziale Wohnbetreuungen sind Einrichtungen, die volljährigen Personen mit einer chronisch psychischen Erkrankung eine Wohnmöglichkeit und die erforderliche Betreuungs- und Hilfeleistungen anbieten. Pflegeleistungen werden in einem untergeordneten Ausmaß erbracht.
23.08.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)