Zustellformulare
§ 27
Die Bundesregierung hat durch Verordnung die Formulare für Zustellvorgänge festzulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Zustellformulare
§ 27
Die Bundesregierung hat durch Verordnung die Formulare für Zustellvorgänge festzulegen.
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