Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 25.
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 47,0 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 231,5 €.
Zuletzt aktualisiert am
28.12.2023
Gesetzesnummer
10008235
Dokumentnummer
NOR40249848
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