Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 25.
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 41,9 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 206,4 €.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021
Gesetzesnummer
10008235
Dokumentnummer
NOR40220138
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