§ 1 Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2020

§ 1.

Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:

  1. 1. Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 3 Abs. 3 ABAG jeweils146 Euro;
  1. 2. für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach § 5 ABAG
  1. a) als Vorsitzender121 Euro;
  2. b) als sonstiges Mitglied109 Euro.

Schlagworte

Berufungskommission

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2022

Gesetzesnummer

20006425

Dokumentnummer

NOR40221755

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