§ 1 DSK - Vergütungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 06.2.2002

§ 1

§ 1. Den Mitgliedern der Datenschutzkommission gebühren folgende Vergütungen:

  1. 1. dem Vorsitzenden eine Vergütung von monatlich 500 Euro;
  2. 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Vergütung von monatlich 420 Euro;
  3. 3. dem geschäftsführenden Mitglied eine Vergütung von monatlich 460 Euro;
  4. 4. den übrigen Mitgliedern eine Vergütung von monatlich je 420 Euro;
  5. 5. den Ersatzmitgliedern eine Vergütung von monatlich je 335 Euro.

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