5. Hauptstück
Schlussbestimmungen Inkrafttreten
§ 18.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2021
Gesetzesnummer
20009486
Dokumentnummer
NOR40180157
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)