§ 16b K-SSchV

Alte FassungIn Kraft seit 07.12.2023

§ 16b
Ausbildung, Stundenausmaß

(1) Der Ausbildungslehrgang zum Landessnowboardlehrer ist mit einer Dauer von 10 Tagen, die Alpinausbildung mit einer Dauer von 7 Tagen durchzuführen.

(2) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges zum Landessnowboardlehrer umfasst jeweils 35 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, der praktische Teil 45 volle Stunden.

20.12.2023

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)