LGBl. Nr. 48/2015
§ 151j
Sabbatical
§ 116 ist auf pädagogische Fachkräfte mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Rahmenzeit und die Freistellung grundsätzlich volle Kindergartenjahre zu umfassen haben. Als Kindergartenjahr gilt dabei jeweils der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August.
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