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§ 151j Bgld. GemBG 2014

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

LGBl. Nr. 48/2015

§ 151j

Sabbatical

§ 116 ist auf pädagogische Fachkräfte mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Rahmenzeit und die Freistellung grundsätzlich volle Kindergartenjahre zu umfassen haben. Als Kindergartenjahr gilt dabei jeweils der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August.

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