Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 13 Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
13.2.1855 bis 31.12.1873 (BGBl. Nr. 119/1873)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.