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Finanzstrafgesetz: Kommentar, Althuber/Spornberger
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Verfahren und Zuständigkeit
Fellner
23. Lfg
Dezember 2017
Fellner
, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (23. Lfg 2017) Verfahren und Zuständigkeit Rz 13
13
Ein Verfahren zur Ausübung des Gnadenrechts im Sinne des § 187 FinStrG wird in jedem Fall durch einen
Antrag
ausgelöst.
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