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§ 99c StVO (Salamon/Leithner/Riccabona-Zecha)

Salamon/Riccabona-Zecha/Leithner46. LfgOktober 2023

§ 99c (1) [Voraussetzungen] Die Behörde hat zusätzlich zu einer Geldstrafe nach § 99 ein von ihr beschlagnahmtes Fahrzeug gemäß § 17 VStG für verfallen zu erklären, wenn das geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten, und

entweder

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