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§ 84c GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Allgemeine Pflichten des Betriebsinhabers

1
Der BA-Inhaber ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem Stand der Technik (§ 71a) notwendig sind, um

schwere Unfälle zu verhüten und

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